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Maskenpflicht, Händewaschen, Desinfektion und vieles mehr. In Zeiten von Corona ist eine strikte Einhaltung von Hygieneregeln auch auf Baustellen und im Baubüro zwingend notwendig. Aber worauf muss genau geachtet werden? Die BG BAU hat dazu entsprechende Empfehlungen erstellt, die den Unternehmen die benötigte Hilfestellung für den Baualltag liefern. 

Nasen-Mundschutz, Desinfektionsmittel in der Tasche und vielleicht auch Einmalhandschuhe gehören mittlerweile zum privaten und beruflichen Alltag. Insbesondere bei der Arbeit am Bau sind sie wichtige Faktoren für die Gesundheit der Mitarbeiter. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) hat sich dieses Themas angenommen und informiert darüber in der Broschüre “Einhaltung räumlicher und hygienischer Anforderungen auf Baustellen” über die Anforderungen der Arbeitsstättenregel (ASR A4.1) für die Ausstattung von Baustellen (z.B. mit Dusch- und Waschplätzen, Pausen- und Umkleideräumen, Toiletten und derer Reinigung) und wie diese umgesetzt werden.

Beispielsweise müssen sich Toiletten in der Nähe des Arbeitsplatzes befinden, auf keinen Fall weiter als 100 Meter oder fünf Minuten zu Fuß entfernt. Weiterhin muss es vor den Toiletten eine Möglichkeit geben die Schutzausrüstung abzulegen. Auch für die Anforderungen von sanitären Anlagen auf Baustellen gibt es eine entsprechende Übersicht.

Tragen von Mund-Nasen-Schutz

Alle Beschäftigte sollten an ihren Arbeitsplätzen einen Schutz tragen, der Nase und Mund gut abdeckt. Dieser darf auch bei Besprechungen nicht abgenommen werden. Ganz wichtig: Vor dem Auf- und nach dem Absetzen sind die Hände gründlich mit Seife zu waschen!

Die Maske ist von hinten an den Gummibändern auf- und abzunehmen. Die Bänder müssen stramm hinter den Ohren sitzen. Spätestens nach einem Tag sollte die Maske bei maximal 60 Grad in der Waschmaschine gewaschen werden. Trotz einer Maske sollte der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Unter diesem Link sind die wichtigsten Empfehlungen grafisch auf den Punkt gebracht.

Arbeitsschutzstandard für die Bauwirtschaft

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat Standards für Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz herausgegeben. Mit dem kürzlich veröffentlichten „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe“ setzt die BG BAU diese nun praxisnah für Baubetriebe um.

Sie definiert Schutzmaßnahmen für Beschäftigte der Baubranche und gibt Hinweise zur Organisation der Arbeit vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie. Unternehmen, die sich daran orientieren, erfüllen die rechtlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz. Sie steht unter folgendem Link zum Download bereit.

Bund übernimmt Teile coronabedingter Mehrkosten am Bau 

Am 23. Juni 2020 haben das Bundesverkehrsministerium (BMVI) und das Bundesinnenministerium (BMI) in gleichlautenden Erlassen die Rahmenbedingungen für die Übernahme der durch die Pandemie bedingten Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen veröffentlicht, die unmittelbaren Baustellenbezug haben. Diese beziehen sich auf bestehende Bauverträge, laufende Ausschreibungen sowie auf künftige Verträge und gelten für den Bundeshochbau, den Bundesfernstraßenbau, sowie den Bundeswasserstraßenbau.  

Die Verbände der Bauwirtschaft (HDB, ZDB und BVMB) erwarten eine entsprechende Anwendung durch die Deutsche Bahn im Bereich Schienenbau. Bauunternehmen können gegen Nachweis ihre Mehrkosten z. B. für zusätzliche Wasch-, Dusch- und Wohncontainer, Hygienemittel und Schutzanzüge sowie für zusätzliche Fahrzeuge für den täglichen Personentransport geltend machen

Gepostet von BRZ Deutschland
Juni 12, 2020

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