40 Jahre Erfahrung mit dem Baulohn machen Thomas Barwitz, Leiter Lohnservice bei BRZ, zu einem Experten in der Baubranche.
Die langjährige Nähe zu den Baubetrieben verschafft ihm ein umfassendes Kundenverständnis und einen geschulten Blick für die Bedürfnisse und Zweifel der Betriebe. Im Interview beantwortet er Fragen, die ihn über die Jahre hinweg zum Thema Vollservice begleiten.
Im Regelfall ist es so, dass im eigenen Unternehmen niemand zur Verfügung steht, der den Baulohn beherrscht. Man möchte auch kein Know-how aufbauen, sondern lieber seine eigenen Kompetenzen stärken. Kosten spielen hier eine untergeordnete Rolle.
Unter Berücksichtigung des Risikos von Krankheitsfällen und sonstigen Gründen für Personalausfall lässt sich sicherlich eine Kosteneinsparung errechnen. Die Kosten sollten aber nicht der Hauptgrund für Outsourcing sein. Wichtiger sind hier Flexibilität und Sicherheit.
Grundsätzlich ab einem Mitarbeiter. Die Masse der Kunden im BRZ-Vollservice liegt in der Größenordnung zwischen 10 und 20 Arbeitnehmern. Die Tendenz zum Auslagern des Baulohns ist jedoch auch bei größeren Betrieben weiter steigend.
Oft ist es so, dass im Unternehmen schlicht keine Person vorhanden ist, die den Lohn beherrscht. Bei Betrieben mit sagen wir bis zu 20 Beschäftigten macht oft die Ehefrau des Unternehmers nebenbei den Lohn mit. Da wird es keine Existenzängste geben.
Bei größeren Firmen bricht Personal aus Altersgründen oder wegen Elternzeit weg, die verbliebenen Mitarbeiter sind meist froh, dass Teilbereiche ausgelagert werden können.
Den Fall, dass tatsächlich Outsourcing mit der direkten Absicht des Personalabbaus eingeführt wird, hatte ich sehr selten.
Das ist stark von der Größe des Unternehmens abhängig. Bei kleinen Firmen kann man natürlich keine Person einsparen, weil es schlicht keine gibt. Nimmt man beispielsweise ein Unternehmen mit 100 Beschäftigten, in welchem bisher zwei Personen mit Lohn teilweise beschäftigt waren, so fällt sicherlich eine Person weg. Also wird jede Baufirma in dieser Größenordnung, die in absehbarer Zeit einen Mitarbeiter z. B. aus Altersgründen verliert, über Vollservice nachdenken müssen.
Betriebe in der Größenordnung 1 – 20 Beschäftigte können innerhalb eines Tages auf Vollservice umgestellt werden. Bei Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten kann der Umstellungsprozess auch mal bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Entscheidend dabei ist, in welcher Form die Daten aus dem Altsystem aufbereitet werden können und ob eine zumindest teilweise elektronische Datenübernahme möglich ist.
Die reine Personalverwaltung, also zum Beispiel die Einstellung von Mitarbeitern, sollte immer im Unternehmen bleiben. Jede Firma benötigt einen Ansprechpartner für die Mitarbeiter. Der BRZ-Vollservice setzt einen zentralen Ansprechpartner voraus. Arbeitsverträge, Zeugnisse und direkte Korrespondenz mit den Mitarbeitern sollten Sache des eigenen Unternehmens bleiben.
Zunächst einmal sollte man sich einen Spezialisten suchen, der die Branche kennt und somit die fachliche Voraussetzung mitbringt. Es ist sehr wichtig, die gegenseitigen Erwartungshaltungen zu untersuchen, sonst ist man später enttäuscht.
BRZ hat sich in der Entgeltabrechnung schon immer auf das Baugewerbe konzentriert. Baulohnabrechnung ist speziell. Im Laufe von mehr als 40 Jahren haben wir ein großes Know-how aufgebaut. Es gibt sehr viele Bauunternehmen in der Größenordnung von 10 bis 30 Mitarbeitern. Der Aufbau von so speziellem Wissen ist dort mangels Masse nicht rentabel, oft gar nicht möglich. So steigt das Risiko von Abrechnungsfehlern, die teuer werden können. Mit dem Vollservice gibt man diese Verantwortung ab.
Die größeren Unternehmen stehen oft vor dem Problem, dass Schlüsselpersonal z. B. aus Altersgründen wegbricht und schätzen die Flexibilität des BRZ, notfalls auch vorübergehend (z. B. bei Elternzeit) mit Vollservice unterstützen zu können.