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Mit dem zwischenzeitlichen Abbruch der diesjährigen Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe bestand das Risiko eines bundesweiten Streiks. Schließlich konnten die Verhandlungen aber vorher mit einem Schlichterspruch zu einem guten Ende gebracht werden. 

Nachdem die jährlichen Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe aufgrund fehlender Einigung zunächst ergebnislos blieben, konnte nur noch eine Schlichtung einen bundesweiten Baustellenstreik abwenden. Hauptverhandlungspunkt war die Entschädigung der Arbeitnehmer für die Fahrt zur Baustelle. Nach vier Tagen Schlichtungsverhandlungen steht nun das Ergebnis fest.

Übereinkunft bei Wegegeld, Lohnerhöhungen und Corona-Prämie 

  • Ab dem 01.01.2023 entfällt der bisherige Zuschlag der Wegezeitentschädigung von 0,5%. Stattdessen tritt eine neue Wegezeitentschädigung in Kraft.
  • Ab dem 01.01.2024 wird der Verpflegungszuschuss für Baustellen mit täglicher Heimfahrt erhöht. 
  • In einem 3-stufigen Zeitraum vom 1.11.2021 bis zum 31.03.2024 wird der Tariflohn im Westen um 6,2 Prozent und im Osten um 8,5 Prozent erhöht. Außerdem erhalten Arbeitnehmer im Westen im Mai 2022 eine einmalige Zahlung von 400 Euro, im Mai 2023 450 Euro. 
  • Die Corona-Prämie im Westen beträgt 500 Euro, im Osten 220 Euro und wird mit dem Lohn für Januar 2022 ausbezahlt. 

Der Tarifvertrag gilt für 33 Monate, läuft also am 31. März 2024 aus. 

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Gepostet von BRZ Redaktion
November 9, 2021

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