Seit Januar 2017 müssen Betriebe die Meldung an die Unfallversicherung in elektronischer Form vornehmen. Bisher erfolgte die Abgabe in der Regel in Papierform. Achten Sie darauf, dass diese Umstellung von Ihrem Baulohnbüro vorgenommen bzw. in Ihrer Baulohnsoftware umgesetzt wird.
Bauunternehmen, die bei den Unfallversicherungsträgern versichert sind, müssen per Gesetz einmal jährlich die Arbeitsentgelte der Beschäftigten sowie die geleisteten Arbeitsstunden des abgelaufenen Kalenderjahres an den zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Daraus bemisst sich dann der Beitrag, den das Unternehmen an den Unfallversicherungsträger zu entrichten hat. Die Meldung dieser Entgelte und Arbeitsstunden konnte bislang in Papierform via Fax oder Postweg vorgenommen werden. Ab dem 1. Januar 2017 müssen Bauunternehmen diesen Nachweis nun in einem mehrstufigen elektronischen Verfahren vornehmen.
Meldefrist nicht verpassen
Die Richtlinien für die Übermittlung und Inhalte des elektronischen Lohnnachweises, die Verarbeitung, Weiterleitung und Nutzung der Daten wurden von der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung zusammen mit anderen Organisationen der Sozialversicherung in den „Gemeinsamen Grundsätzen zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung“ festgelegt.
Achtung: Die Frist für die erstmalige Abgabe des digitalen Lohnnachweises für das Beitragsjahr 2016 endet am 16. Februar 2017.
Um eine ausreichende Qualität des neuen Verfahrens zu gewährleisten, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung eine zweijährige Übergangsphase vorgesehen. Für die Beitragsjahre 2016 und 2017 muss der Lohnnachweis daher sowohl in der bisherigen Papier-Form sowie nach dem neuen elektronischen-Meldeverfahren abgegeben werden. Ab dem Beitragsjahr 2018 ist nur noch die Abgabe nach dem neuen elektronischen Verfahren möglich.
Idealerweise hat Ihr Baulohn-Software-Anbieter diese Anforderung bereits im Programm umgesetzt. In der BRZ-Software Baulohn-Connect beispielsweise wurde die Neuerung gemeinsam mit der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenkassen (ITSG) integriert. Hier genügt ein Knopfdruck um die erforderlichen Informationen an die Unfallversicherung zu senden.
Bei Fragen zum Thema können Sie gern das Kontaktformular nutzen.
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Baulohn, Baustelle, Baubranche, Baugewerbe, elektronisch, Bauhauptgewerbe, Baubetriebe, Unfallversicherung, Zahlen und DatenJanuar 27, 2017
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