Dachdeckerhandwerk vs. Bauhauptgewerbe: Lohnabrechnung erklärt
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Am 18. Juni 2025 haben die Tarifvertragsparteien neue Beitragssätze sowie weitere Änderungen der Tarifverträge VTV, TZA Bau und BBTV beschlossen. Diese Neuerungen treten bereits zum 1. Juli 2025 in Kraft und betreffen Unternehmen und Beschäftigte im Bauhauptgewerbe gleichermaßen. Damit stehen Betriebe kurzfristig vor wichtigen Anpassungen in der Baulohn-Abrechnung.
Im Folgenden erhalten Sie einen kompakten Überblick über die zentralen Änderungen.
Inhaltsverzeichnis
Neue Beitragssätze ab Juli 2025
Vereinfachung & Digitalisierung im Meldewesen
Praxisnahes Update für Ihre Baulohn-Abrechnung
Die Beitragssätze werden angepasst, um die Sozialkassenverfahren langfristig zu sichern. Die wichtigsten Zahlen im Überblick:
| Tarifgebiet | Urlaub | Berufsbildung | Zusatzversorgung | Gesamtbeitrag |
|---|---|---|---|---|
|
West |
15,1 % |
1,9 % (2,2 %) |
3,2 % |
20,2 % (20,5 %) |
|
Ost |
15,1 % |
1,9 % (2,2 %) |
1,7 % (1,4 %) |
18,7 % |
|
Berlin West* |
15,1 % |
1,65 % |
3,2 % |
25,65 % |
|
Berlin Ost* |
15,1 % |
1,65 % |
1,7 % (1,4 %) |
24,15 % (23,85 %) |
Legende: Grau = unverändert; Blau= erhöht, Lila = gesenkt; früherer Wert steht in Klammern.
Es ergeben sich somit folgende Änderungen:
Dagegen unverändert bleiben:
| Tarifgebiet | Berufsbildung Mtl. | Berufsbildung Arbeitstäglich | Zusatzversorgung Mtl. | Zusatzversorgung Arbeitstäglich | Auszubildende Mtl. |
|---|---|---|---|---|---|
|
West |
18 € |
0,90 € |
67 € |
3,35 € |
20 € |
|
Ost |
18 € |
0,90 € |
42,50 € (35 €) |
2,13 € (1,75 €) |
20 € |
Legende: Grau = unverändert; Blau= erhöht, Lila = gesenkt; früherer Wert steht in Klammern.
Das hat sich geändert:
Im Tarifgebiet Ost steigt die Zusatzversorgung von 35 EUR auf 42,50 EUR monatlich und von 1,75 EUR auf 2,13 EUR arbeitstäglich.
Das bleibt gleich:
| Tarifgebiet | Berufsbildung Mtl. | Berufsbildung Arbeitstäglich | Zusatzversorgung Mtl. |
|---|---|---|---|
|
West |
18 € |
0,90 € |
67 € |
|
Ost |
18 € |
0,90 € |
42,50 € (35 €) |
Legende: Grau = unverändert; Blau= erhöht, Lila = gesenkt; früherer Wert steht in Klammern.
Das hat sich geändert:
Gewerbliche Arbeitnehmer:
Angestellte:
Das bleibt gleich:
Gewerbliche Arbeitnehmer:
Keine weiteren Angaben zur Beitragsänderung; alle übrigen Bedingungen bleiben unverändert.#
Angestellte:
Die Änderungen treten bereits im Juli 2025 in Kraft und müssen sofort umgesetzt werden. Für Betriebe bedeutet das:
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