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„Was kostet ein Mitarbeiter im Dachdeckerhandwerk?“ – Eine wichtige und häufig gestellte Frage. Bei der Ermittlung der Kosten gibt es einige Besonderheiten für den Dachdeckerbetrieb zu berücksichtigen.

Ausgangspunkt ist der Lohn bzw. das Gehalt für die zu leistenden Arbeitsstunden bzw. -tage. Im Dachdeckerhandwerk sind bei tariflicher Arbeitszeit durchschnittlich 169 Stunden pro Monat zu bezahlen. 

Weiterhin müssen die Lohnzusatzkosten beachtet werden. Sie setzen sich aus den Soziallöhnen sowie den gesetzlichen und tariflichen Sozialkosten zusammen. Diese Kosten sind im Wesentlichen gesetzlich bzw. tariflich vorgegeben und betreffen: 

  • Feiertage, 
  • tarifliche und gesetzliche Ausfalltage, z. B. bei Freistellungen für Umzug, Hochzeit oder Todesfall, 
  • Krankheitstage mit Lohnfortzahlungsanspruch, 
  • das 13. Monatseinkommen (alte Bundesländer), 
  • den Arbeitgeberbeitrag zur Finanzierung der Altersversorgung,
  • das Urlaubsentgelt und das zusätzliche Urlaubsgeld, 
  • die Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, 
  • den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U1) bei U1-pflichtigen Betrieben, 
  • die Umlage für Mutterschaftsaufwendungen (U2), 
  • die Insolvenzgeldumlage, 
  • die Beiträge zur Berufsgenossenschaft, 
  • den Arbeitgeberanteil zur Winterbeschäftigungsumlage, 
  • den Beitrag zur SOKA DACH. 

Ein Hinweis zu Feiertagen, Krankheitstagen und tariflichen bzw. gesetzlichen Ausfalltagen: Zur Ermittlung der reinen Kostenbelastung ist es unerheblich, ob der Mitarbeiter arbeitet oder Soziallöhne gezahlt werden. Der Beschäftigte bekommt bei tariflicher Arbeitszeit in beiden Fällen ein Arbeitsentgelt für 169 Stunden ausbezahlt. Ein Betrieb mit weniger als 30 Beschäftigten (U1-Pflicht) erhält allerdings im Fall von Lohnfortzahlungim Krankheitsfall eine Rückerstattung von der Krankenkasse, sodass die Kosten entsprechend sinken. 

Das 13. Monatseinkommen und der Arbeitgeberbeitrag zur Finanzierung der Altersversorgung sind nur für die gewerblichen Arbeitnehmer tariflich geregelt. Als 13. Monatseinkommen erhalten die Mitarbeiter im Tarifgebiet West 81 und im Tarifgebiet Ost 71 Stundenlöhne ausbezahlt. In beiden Tarifgebieten besteht ein Anspruch in Höhe von 38 Stundenlöhnen als Arbeitgeberbeitrag zur Finanzierung der Altersversorgung. Für die Angestellten besteht jeweils keine tarifliche Regelung. 

Das Urlaubsentgelt errechnet sich für die gewerblichen Arbeitnehmer aus dem durchschnittlichen Stundenlohn der Monate April bis September des dem Urlaubszeitraum vorangegangenen Kalenderjahres. Pro Urlaubstag werden 7,8 Durchschnittsstundenlöhne ausgezahlt. Bei den Angestellten wird als Urlaubsentgelt das Gehalt fortgezahlt. Das zusätzliche Urlaubsgeld beträgt bei gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten jeweils 25 % des Urlaubsentgelts. 

Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung betragen zurzeit 19,60 %. Hinzugerechnet werden müssen 50 % des individuellen Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung. 

U1 und U2 sind krankenkassenindividuelle Prozentsätze. 

Die Insolvenzgeldumlage hat zurzeit eine Höhe von 0,06 %. 

Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft sind betriebsspezifisch und hängen von der Höhe der Gefahrenklasse ab, die der Tätigkeit des Mitarbeiters entspricht. 

Der AG-Anteil zur Winterbauumlage beträgt 1,00 % und fällt nur für die gewerblichen Arbeitnehmer an. 

Der Beitrag an SOKA DACH entspricht 12,40 % (Tarifgebiet West) bzw. 12,05 % (Tarifgebiet Ost) der Bruttolohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer. Für die Angestellten fällt kein Beitrag an. 

Fazit: Berücksichtigt man alle Kostenelemente kommen wir auf eine Kostenbelastung von mehr als 5.000 EUR für einen gewerblichen Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn von 20,50 EUR bei tariflicher Arbeitszeit. 

Im gewerblichen Bereich muss man bei Auswärtstätigkeit ggf. mit Lohnnebenkosten (Verpflegungszuschüsse, Fahrgelder usw.) rechnen. Die Kosten können über die Auswertungen der Finanzbuchhaltung (Summen- und Saldenliste) ermittelt werden, indem die entsprechenden Kostenarten summiert werden. Die so für das abgelaufene Jahr berechneten Kosten werden durch die Anzahl der im vergangenen Jahr beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer dividiert. Es ergibt sich ein Richtwert über die zu erwartenden jährlichen Lohnnebenkosten eines einzelnen Mitarbeiters. 

Die genannten Punkte setzen weitreichende Kenntnisse in der Lohn- und Gehaltsabrechnung eines Dachdeckerbetriebs voraus. Unser Service: In der BRZ-Online-Schulung „Dachdeckerlohn Grundlagen“ erfahren Sie alle Details und Besonderheiten. 

Bei den gewerblichen Arbeitnehmern fallen darüber hinaus Kosten für Kleingeräte und Werkzeuge an. Kosten, die durch Verschleiß oder auch Schwund der Hämmer, Arbeitshandschuhe usw. entstehen und häufig unterschätzt werden. Hier macht nicht das einzelne Teil, sondern die Menge die Musik. 

Meine Empfehlung: 
Sehen Sie hier eine eigene Kostenstelle vor, um die Kosten für Kleingeräte und Werkzeuge zu überwachen. 

Im Angestelltenbereich sind hingegen Kosten aufgrund Einrichtung und Vorhalten des Arbeitsplatzes zu berücksichtigen; z. B. Büromaterial, Miete. Diese erhöhen dann neben dem Gehalt und den dafür anfallenden Lohnzusatzkosten die Geschäftskosten des Betriebes. 

Zudem bestehen weitere, einmalige, Kosten für die Einarbeitung oder auch für die Maßnahmen zur Personalgewinnung (Anzeigenschaltung, Personalauswahlgespräche). 

BRZ Kosten Personalgewinnung Einarbeitung


Sie wünschen sich detaillierte Unterstützung bei der Ermittlung der voraussichtlichen Kosten eines gewerblichen Arbeitnehmers, eines Minijobbers, eines Azubis oder eines Angestellten? In unserer Onlineschulung „Was kostet ein Mitarbeiter im Dachdeckerhandwerk?“ erläutern wir die Zusammenhänge und stellen Ihnen kostenlos ein EDV-Tool zur Berechnung zur Verfügung.

 

 

 

Eckart Thielmann
Gepostet von Eckart Thielmann
Februar 11, 2024

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