Skip to main content

KONTAKT:       icon-phone-black-outline  +49 911 3607-899          icon-mail-black-outline  blogredaktion@brz.eu          icon-web-black-outline  www.brz.eu/de

Die Tarifverhandlungen 2024 im Bauhauptgewerbe stehen unter besonderem Druck, angetrieben durch wirtschaftliche Unsicherheiten und strukturellen Branchenherausforderungen. Nach zwei gescheiterten Verhandlungsrunden liegt nun ein Schiedsspruch vor, dem allerdings noch nicht von beiden Parteien zugestimmt wurde.
Vor welchen Herausforderungen stehen die Vertragspartner und was fordern sie konkret? 

Während Arbeitgeber mit den steigenden Betriebskosten und einer unsicheren wirtschaftlichen Zukunft kämpfen, wollen die Gewerkschaften wesentliche Verbesserungen für ihre Mitglieder erreichen. Beide Tarifvertragsparteien werden von der Inflation und deren Auswirkungen getrieben. Das bedeutet, dass beide Seiten Kompromisse finden müssen, die die wirtschaftliche Tragfähigkeit mit fairen Arbeitsbedingungen verbindet und dabei die Besonderheiten der kleinen und mittelständischen Bauunternehmen (KMU) berücksichtigt. Denn die Verhandlungen sind ein entscheidender Moment, um die Weichen für die Zukunft des Bauhauptgewerbes zu stellen.


Die Forderungen: 

Arbeitgeber haben für 2024 3,3 % und für 2025 3,2 % Lohnerhöhung angeboten. Die Ausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr könne überproportional auf 1.000,– € erhöht werden. Es sollen Möglichkeiten der Entgeltumwandlung und der Kollegenhilfe geschaffen werden. Der Tarif soll eine Laufzeit von 24 Monaten betragen. 

Die Gewerkschaften wiederum fordern 500 Euro mehr pro Monat an alle Beschäftigten inklusive Auszubildende. Der Festbetrag wurde bewusst gewählt, damit auch die Beschäftigten in den unteren Lohngruppen mehr Geld zur Verfügung haben. Die Vertragslaufzeit soll 12 Monate betragen. 


Der Schiedsspruch:

Da es bisher zu keiner Einigung gekommen ist, wurde die Schlichtung einberufen. 
Schlichter Prof. Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts a.D., hat in der Schlichtungsverhandlung zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes gemeinsam mit dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt folgenden Schiedsspruch vorgelegt:

  • Laufzeit 01.04.2024 bis 31.03.2026
  • Wiedereingliederung der Lohngruppen 1 und 2 in die Lohntarifverträge
  • Erhöhung der Tariflöhne und -Gehälter ab 01.05.2024 um 250 Euro und ab 01.04.2025 im Tarifgebiet West um 4,15 % und im Tarifgebiet Ost um 4,95 %
  • Die Ausbildungsvergütungen der gewerblichen und kaufmännisch/technischen Auszubildenden werden im 1. Ausbildungsjahr ab dem 01.05.2024 bundeseinheitlich auf 1.080 EUR angepasst. Für die darauffolgenden Ausbildungsjahre sind weitere Erhöhungen vorgesehen.

Die IG Bau (Gewerkschaft) hat dem Vorschlag zugestimmt. Da der Schiedsspruch jedoch von der Schlichtungskommission der Arbeitgeber abgelehnt wurde, wird über diesen in den Mitgliedsverbänden der Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft abgestimmt. Der Vorschlag kann noch bis zum 3. Mai 2024 angenommen werden. 

Quelle: Presseportal.de 

 

Gepostet von BRZ Redaktion
April 19, 2024

Kommentare