Die Tarifverhandlungen 2024 im Bauhauptgewerbe stehen unter besonderem Druck, angetrieben durch wirtschaftliche Unsicherheiten und strukturellen Branchenherausforderungen. Nach zwei gescheiterten Verhandlungsrunden, einem Schiedsspruch, Streikmaßnahmen und einer erneuten Verhandlungsrunde wurde im Mai 2024 eine Einigung erzielt. Die Tarifpartner haben am 14. Juni dem Einigungsvorschlag zugestimmt.
Update 14. Juni 2024
Heute wurde dem Einigungsvorschlag von der Tarifgemeinschaft der Arbeitgeber (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und Zentral Deutsches Baugewerbe) zugestimmt. Für die rund 930.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe bedeutet die Einigung:
- Die Laufzeit beträgt drei Jahre ab dem 1. April 2024
- Löhne und Gehälter steigen in drei Stufen:
- Stufe 1: alle Löhne und Gehälter werden ab 1. Mai 2024 um 1,2 % (Westen) und 2,2 % (Osten) angehoben. Ausnahme Lohngruppe 1. Diese wird bundeseinheitlich um 2,2 % erhöht. Zusätzlich erfolgt eine pauschale Erhöhung sämtlicher Monatsgehälter um 230 Euro
- Stufe 2: ab April 2025 4,2 % mehr im Westen und 5,0 % im Osten. Lohngruppe 1 wird bundeseinheitlich in Höhe von 5,0 % erhöht.
- Stufe 3: in 2026 steigen die Bezüge im Westen um 3,9 Prozent und die im Osten vollständig auf Westniveau
- Nach drei Jahren sind die Bezüge im Osten damit genauso hoch wie im Westen
- Die Ausbildungsvergütungen steigen ebenfalls:
- Erstes Ausbildungsjahr: die Vergütung für alle Ausbildungsberufe wird auf 1.080 Euro erhöht
- Für die weiteren Ausbildungsjahre sind ebenfalls Erhöhungen vorgesehen
- Es soll zudem eine stärkere Annäherung der Ausbildungsvergütungen der technisch-kaufmännischen an die gewerblichen Ausbildungen erfolgen
- zum 1. April 2026: Vergütungen steigen um 3,9 % (Westen) und die im Osten vollständig auf Westniveau
Pressemeldung ZDB
„Gemeinsame Pressemitteilung - Bauhauptgewerbe: Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft stimmt dem Einigungsvorschlag zu“
Update 29. Mai 2024
Laut Pressemeldung vom ZDB haben sich die Tarifvertragsparteien auf einen Einigungsvorschlag verständigt, welcher bis zum 14. Juni 2024 von den Gremien zugestimmt werden müsste.
Pressemeldung ZDB
„Bauhauptgewerbe: Tarifparteien haben Einigungsvorschlag erarbeitet“
Update 8. Mai 2024
In einer gemeinsamen Pressemitteilung empfehlen der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband Deutschen Baugewerbes (ZDB) freiwillige Entgeltanhebungen.
- Pressemeldung ZDB/HDB
„Gemeinsame Pressemitteilung - Tarifverhandlungen Bauhauptgewerbe: Arbeitgeberverbände empfehlen freiwillige Entgeltanhebungen“ - Tarifempfehlung ZDB/HDB
„Tarifempfehlung ab 1. Mai 2024“
Update 3. Mai 2024
Die Arbeitgeberseite hat den Schlichterspruch für die Entgelttarifverträge im Bauhauptgewerbe abgelehnt. Über weitere Verhandlungen oder eventuelle Streikmaßnahmen ist noch nicht entschieden.
- Presseinformation ZDB/HDB
„Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft lehnt Schlichtungsspruch ab“
- Presseinformation IG BAU
„IG BAU-Chef Feiger: ‚Jetzt wird gestreikt, und zwar massiv‘“
News vom 19. April 2024
Ausgangspunkt der Tarifrunde 2024 – Hintergrund
Während Arbeitgeber mit den steigenden Betriebskosten und einer unsicheren wirtschaftlichen Zukunft kämpfen, wollen die Gewerkschaften wesentliche Verbesserungen für ihre Mitglieder erreichen. Beide Tarifvertragsparteien werden von der Inflation und deren Auswirkungen getrieben. Das bedeutet, dass beide Seiten Kompromisse finden müssen, die die wirtschaftliche Tragfähigkeit mit fairen Arbeitsbedingungen verbindet und dabei die Besonderheiten der kleinen und mittelständischen Bauunternehmen (KMU) berücksichtigt. Denn die Verhandlungen sind ein entscheidender Moment, um die Weichen für die Zukunft des Bauhauptgewerbes zu stellen.
Die Forderungen
Arbeitgeber haben für 2024 3,3 % und für 2025 3,2 % Lohnerhöhung angeboten. Die Ausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr könne überproportional auf 1.000 € erhöht werden. Es sollen Möglichkeiten der Entgeltumwandlung und der Kollegenhilfe geschaffen werden. Der Tarif soll eine Laufzeit von 24 Monaten betragen.
Die Gewerkschaft wiederum fordert 500 Euro mehr pro Monat für alle Beschäftigten inklusive Auszubildende. Der Festbetrag wurde bewusst gewählt, damit auch die Beschäftigten in den unteren Lohngruppen mehr Geld zur Verfügung haben. Die Vertragslaufzeit soll 12 Monate betragen.
Der Schiedsspruch
Da es bisher zu keiner Einigung gekommen ist, wurde die Schlichtung einberufen.
Schlichter Prof. Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts a. D., hat in der Schlichtungsverhandlung zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes ZDB gemeinsam mit dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie HDB und der IG BAU (Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt) folgenden Schiedsspruch vorgelegt:
- Laufzeit 01.04.2024 bis 31.03.2026
- Wiedereingliederung der Lohngruppen 1 und 2 in die Lohntarifverträge
- Erhöhung der Tariflöhne und -Gehälter ab 01.05.2024 um 250 Euro und ab 01.04.2025 im Tarifgebiet West um 4,15 % und im Tarifgebiet Ost um 4,95 %
- Die Ausbildungsvergütungen der gewerblichen und kaufmännisch/technischen Auszubildenden werden im 1. Ausbildungsjahr ab 01.05.2024 bundeseinheitlich auf 1.080 EUR angepasst. Für die darauffolgenden Ausbildungsjahre sind weitere Erhöhungen vorgesehen.
Die IG BAU hat dem Vorschlag zugestimmt. Da der Schiedsspruch jedoch von der Schlichtungskommission der Arbeitgeber abgelehnt wurde, wird über diesen in den Mitgliedsverbänden der Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft abgestimmt. Der Vorschlag kann noch bis zum 3. Mai 2024 angenommen werden.
Quelle: Presseinformation ZDB/HDB vom 19. April 2024 auf Presseportal.de
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Bauunternehmen, Baulohn, Baubranche, Tarifvertrag, Baugewerbe, Bau, ZDB, Tarifgehälter, Tarifvereinbarung, Tarifvertragsparteien, Angestellte, Gewerkschaft, TarifverhandlungenApril 19, 2024
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