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Mitarbeiterkosten im Dachdeckerhandwerk: Das müssen Betriebe wissen

Geschrieben von BRZ Deutschland | 11.2.2024

„Was kostet ein Mitarbeiter im Dachdeckerhandwerk?“ – Diese Frage stellen sich viele Betriebe, besonders bei der Kalkulation neuer Projekte oder der Personalplanung. Neben Löhnen und Gehältern spielen zahlreiche Zusatzkosten eine Rolle. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über alle relevanten Kostenpunkte und zeigt, worauf Dachdeckerbetriebe besonders achten sollten.

 

Inhaltsverzeichnis

Ausgangspunkt: Lohn und tarifliche Arbeitszeit

Lohnzusatzkosten und Soziallöhne

Tarifliche Besonderheiten: 13. Monatseinkommen und Altersvorsorge

Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld

Arbeitgeberanteile, Umlagen und Sozialversicherung

Winterbauumlage, SOKA DACH und Berufsgenossenschaft

Nebenkosten bei Auswärtstätigkeit

Weitere versteckte Kosten: Kleingeräte, Werkzeuge, Arbeitsplatz

Fazit

Tipp

 

 

Ausgangspunkt: Lohn und tarifliche Arbeitszeit

Ausgangspunkt für die Kalkulation ist der Lohn bzw. das Gehalt für die zu leistenden Arbeitsstunden. Im Dachdeckerhandwerk sind bei tariflicher Arbeitszeit durchschnittlich 169 Stunden pro Monat zu bezahlen.

 

 

Lohnzusatzkosten und Soziallöhne

Neben dem Grundlohn fallen Lohnzusatzkosten an. Diese setzen sich aus Soziallöhnen sowie gesetzlichen und tariflichen Sozialkosten zusammen und sind größtenteils vorgeschrieben. Dazu zählen:

  • Feiertage
  • Tarifliche und gesetzliche Ausfalltage (z. B. Umzug, Hochzeit, Todesfall)
  • Krankheitstage mit Lohnfortzahlung
  • Monatseinkommen (alte Bundesländer)
  • Arbeitgeberbeitrag zur Altersversorgung
  • Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld
  • Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
  • U1 (Lohnfortzahlungsausgleich für U1-pflichtige Betriebe)
  • U2 (Mutterschaftsaufwendungen)
  • Insolvenzgeldumlage
  • Beiträge zur Berufsgenossenschaft
  • Arbeitgeberanteil zur Winterbeschäftigungsumlage
  • Beitrag an SOKA DACH

Wichtiger Hinweis zur Kostenbelastung:

Für die Ermittlung der tatsächlichen Kostenbelastung spielt es keine Rolle, ob ein Mitarbeiter arbeitet oder z. B. wegen Krankheit oder Feiertagen Soziallöhne erhält. Bei tariflicher Arbeitszeit wird in beiden Fällen das Arbeitsentgelt für 169 Stunden pro Monat gezahlt. Betriebe mit weniger als 30 Beschäftigten (U1-pflichtig) können sich jedoch einen Teil der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von der Krankenkasse erstatten lassen, was die Kosten reduziert.

 

Tarifliche Besonderheiten: 13. Monatseinkommen und Altersvorsorge

Das 13. Monatseinkommen beträgt im Tarifgebiet West 81 Stundenlöhne und im Tarifgebiet Ost 71 Stundenlöhne.
Zusätzlich besteht ein Anspruch auf 38 Stundenlöhne als Arbeitgeberbeitrag zur Altersvorsorge. Für Angestellte gibt es hierfür keine tarifliche Regelung.

 

 

Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld

Das Urlaubsentgelt für gewerbliche Arbeitnehmer berechnet sich aus dem Durchschnittsstundenlohn der Monate April bis September des Vorjahres. Pro Urlaubstag werden 7,8 Durchschnittsstundenlöhne gezahlt.
Das zusätzliche Urlaubsgeld beträgt 25 % des Urlaubsentgelts. Bei Angestellten wird während des Urlaubs das Gehalt fortgezahlt.

 

 

Arbeitgeberanteile, Umlagen und Sozialversicherung

  • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung: 19,60 % plus 50 % des individuellen Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung
  • U1 und U2: Krankenkassenindividuelle Prozentsätze
  • Insolvenzgeldumlage: Aktuell 0,06 %


Winterbauumlage, SOKA DACH und Berufsgenossenschaft

  • Winterbauumlage: 1,00 % (nur gewerbliche Arbeitnehmer)
  • SOKA DACH-Beitrag: 12,40 % (West) bzw. 12,05 % (Ost) der Bruttolohnsumme, nur für gewerbliche Arbeitnehmer
  • Berufsgenossenschaft: Beiträge variieren je nach Gefahrenklasse der Tätigkeit

 

Nebenkosten bei Auswärtstätigkeit

Bei Auswärtstätigkeiten können zusätzliche Kosten wie Verpflegungszuschüsse, Fahrgelder oder Übernachtungskosten entstehen.

Praxis-Tipp: Diese Kosten lassen sich über die Summen- und Saldenlisten der Finanzbuchhaltung ermitteln. Addieren Sie die entsprechenden Kostenarten und teilen Sie sie durch die Anzahl der gewerblichen Mitarbeiter des Vorjahres, um einen realistischen Richtwert zu erhalten.

 

Weitere versteckte Kosten: Kleingeräte, Werkzeuge, Arbeitsplatz

Auch Kosten für Kleingeräte und Werkzeuge dürfen nicht unterschätzt werden. Verschleiß oder Schwund von Hämmern, Arbeitshandschuhen oder anderen Materialien summieren sich über das Jahr.

Empfehlung: Legen Sie eine eigene Kostenstelle an, um diese Ausgaben zu überwachen.

Im Angestelltenbereich müssen außerdem Kosten für Arbeitsplatz und Infrastruktur berücksichtigt werden, z. B.:

  • Büromaterial
  • Miete
  • IT-Ausstattung


Diese erhöhen neben dem Gehalt und den Lohnzusatzkosten die Gesamtkosten des Betriebs.

Darüber hinaus entstehen einmalige Kosten, etwa für:

  • Einarbeitung neuer Mitarbeiter
  • Personalgewinnung (Anzeigenschaltung, Bewerbungsverfahren)

 

Fazit

Unter Berücksichtigung aller Faktoren ergibt sich eine Kostenbelastung von über 5.000 € pro Monat für einen gewerblichen Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn von 20,50 €.

Die Kalkulation erfordert umfassendes Wissen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung von Dachdeckerbetrieben.