Dachdeckerhandwerk vs. Bauhauptgewerbe: Lohnabrechnung erklärt
Die Entgeltberechnung in der Baubranche gehört zu den anspruchsvollsten Bereichen der Lohnabrechnung. Bereits die Gewerbeart – ob Dachdeckerhandwerk...
Gemäß dem im Oktober 2021 beschlossenen Tarifvertrag erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe mehrere Einmalzahlungen. Nachdem die erste Zahlung bereits 2022 erfolgt ist, steht nun die zweite Einmalzahlung an. Diese Regelung bringt für die Beschäftigten in den Gebieten West und Berlin eine spürbare Entlastung – ein wichtiges Signal in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten.
Inhaltsverzeichnis
Einmalzahlung im Bauhauptgewerbe: Hintergrund und Höhe
Auszahlungstermine und Berechtigte
Sonderregelung für Auszubildende
Keine Einmalzahlung im Tarifgebiet Ost
Ausblick: Nächste Entgeltanpassung ab Januar 2024
Der Tarifvertrag aus Oktober 2021 sieht insgesamt zwei Einmalzahlungen für Beschäftigte im Bauhauptgewerbe vor. Nach der ersten Zahlung in Höhe von 400,00 Euro im Mai 2022 folgt nun die zweite Einmalzahlung. Mit der Mai-Abrechnung 2023 erhalten berechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 450,00 Euro.
Auszubildende in den Gebieten West und Berlin, die sich im zweiten, dritten oder vierten Ausbildungsjahr befinden, haben ihre Einmalzahlung in Höhe von 110,00 Euro bereits mit der Vergütung im März 2023 erhalten. Diese Sonderregelung stellt sicher, dass auch der Nachwuchs im Bauhauptgewerbe von der tariflichen Vereinbarung profitiert.
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