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Gemäß dem im Oktober 2021 beschlossenen Tarifvertrag haben Arbeitnehmende eines Baubetriebs Anspruch auf insgesamt zwei Einmalzahlungen.

Die erste Einmalzahlung in Höhe von 400,00 Euro wurde bereits im Mai 2022 ausgezahlt. Nähere Informationen finden Sie in diesem Blogartikel.

Nun folgt mit der Mai-Abrechnung 2023 die zweite Einmalzahlung in Höhe von 450,00 Euro. Diese wird allen gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten eines Betriebes aus dem Bauhauptgewerbe in den Gebieten West und Berlin ausgezahlt.

Wie schon im Vorjahr erhalten auch in diesem Jahr alle Teilzeitangestellte die Einmalzahlung entsprechend anteilig.

Auszubildende aus den Gebieten West und Berlin, die sich im zweiten, dritten bzw. vierten Ausbildungsjahr befinden, haben ihre Einmalzahlung in Höhe von 110,00 Euro bereits mit der Vergütung im März 2023 erhalten.

Aufgrund der prozentual höheren Entgeltsteigerung (West/Berlin: +2,0 %, Ost: +2,7 %) sind für das Tarifgebiet Ost mit dem Mai-Entgelt 2023 keine tariflichen Einmalzahlungen vorgesehen.

Die nächste anstehende Entgeltanpassung findet zum 1. Januar 2024 statt. Hierbei geht es um die Erhöhung des Verpflegungszuschusses für Arbeitsstellen mit täglicher Heimfahrt. Wir werden Sie hier rechtzeitig über die Einzelheiten und über weitere geplante Änderungen informieren.

Tipp: Einzelheiten zu den Mindestlohnregelungen im Baugewerbe und zu den Besonderheiten der Lohnabrechnung im Baubetrieb erfahren Sie auch in den Baulohn-Kursen der BRZ-Akademie. (Zum BRZ-Schulungsangebot hier klicken)

Gepostet von BRZ Redaktion
April 4, 2023

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