Gut aufgestellt im Baubetrieb - Baublog

Ab April 2022: zweite Stufe der Tarifanpassungen im Bauhauptgewerbe

Geschrieben von BRZ Redaktion | 11.03.22 09:57

Nach einer Tarifanpassung im November 2021 für alle Beschäftigen im Baugewerbe und der Zahlung einer Corona-Prämie greift nun die zweite Stufe der Tarifanpassungen des im Oktober 2021 vereinbarten Tarifpaketes für das Bauhauptgewerbe.

So können sich alle Beschäftigten des Bauhauptgewerbes im April dieses Jahres über mehr Geld in der Tasche freuen. Die Anpassungen im Überblick:

01.04.2022

  • Entgelterhöhung West + 2,20 %
  • Entgelterhöhung Ost + 2,80 %
  • Ausbildungsvergütungen West + 15,00 € (1. Ausbildungsjahr)
  • Ausbildungsvergütungen Ost + 25,00 € (1. Ausbildungsjahr) und + 30,00 € (2. – 4. Ausbildungsjahr)

Die dritte Stufe der Tarifanpassungen folgt anschließend im April 2023.

  • Entgelterhöhung West + 2,00 %
  • Entgelterhöhung Ost + 2,70 %
  • Ausbildungsvergütungen West + 15,00 € (1. Ausbildungsjahr)
  • Ausbildungsvergütungen Ost + 25,00 € (1. Ausbildungsjahr) und + 35,00 € (2. – 4. Ausbildungsjahr)

Insgesamt hat der aktuelle Tarifvertrag eine Mindestlaufzeit von 33 Monaten und endet am 31.03.2024.

Doch aufgepasst: Zwischen der zweiten und dritten Stufe der Tarifanpassungen gibt es zusätzliche Zahlungen für einzelne Beschäftigungsgruppen:

01.05.2022

  • Einmalzahlung West von 400,00 €

01.01.2023 

  • Wegfall Zuschlag WE von 0,5 %
  • Inkrafttreten Wegezeitentschädigung neu (BRTV, RTV Angestellte)
  • Überarbeitung Mindesturlaubsvergütung (BRTV)
  • Details folgen

01.05.2023

  • Einmalzahlung West von 450,00 €
 


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