Allgemein
Ab 2022 werden die vierteljährliche Verdiensterhebung sowie die alle vier Jahre zu erstellende Verdienststrukturerhebung zu einer neuen Statistik zusammengefasst, die künftig auf monatlicher Basis abzugeben ist.
Grund für die Zusammenlegung ist, zukünftig aktuellere Daten zu den gezahlten Löhnen und Gehältern der Unternehmen in Deutschland zu erhalten. Hieraus lässt sich beispielsweise für Wirtschaft und Politik folgendes ableiten:
- Überblick über das durchschnittliche Verdienstniveau
- Teilzeitbeschäftigte
- Beschäftigte mit Mindestlohn
- Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern
Vom Statistischen Landesamt können jegliche Unternehmen, die mindestens einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten haben, für die Statistik ausgewählt werden. Insgesamt werden deutschlandweit rund 5.000 Firmen aus allen Wirtschaftsbereichen angeschrieben. Diese sind verpflichtet bis zum jeweiligen Stichtag (15. des Folgemonats) entsprechend Auskunft zu geben.
Elektronische Übermittlung
Die Abgabe der Meldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege. Hierzu bieten die statistischen Landesämter zwei Web-Anwendungen an: eSTATISTIK.CORE und IDEV.
Die Web-Anwendung IDEV eignet sich bis zu einer maximalen Arbeitnehmeranzahl von 500 Beschäftigten. Für Großunternehmen empfiehlt sich daher die Anwendung eSTATISTIK.CORE.
BRZ bietet für Kunden beide Web-Anwendungen in der BRZ-Software an. Zusätzlich erhalten BRZ-Kunden eine Übersicht in PDF-Form über die zu übermittelten Daten.
Im Mai dieses Jahres übermittelten die betroffenen Unternehmen erstmalig die Meldedaten April für die neue Statistik. Die bisherige Statistik „vierteljährliche Verdiensterhebung“ muss dennoch weiterhin für das komplette Kalenderjahr 2021 von den betroffenen Firmen abgegeben werden.
Die monatliche Verdiensterhebung im April galt als sog. Probemonat für die Einführung ab 2022. So können Softwarefirmen und statistische Landesämter noch kleinere Unschärfen beheben, sodass ab 2022 die Daten genauer ausgewertet werden können und die elektronische Übermittlung reibungslos funktioniert.
Tags
Bauunternehmen, Baulohn, Mindestlohn, Bauprojekt, Baubranche, Baugewerbe, elektronisch, Bauhauptgewerbe, Baunebengewerbe, Statistik, Verdiensterhebung, Verdienststrukturerhebung, Baubetriebe, Digitalisierung, Bau, Baubetrieb, Baulohnabrechnung, Bauunternehmer, Digitalisierungsstrategie, Bauinteressierte, Bauprofis, Bauarbeiter, Bauwesen, elektronische Übermittlung, Wir sind BRZ!Juni 10, 2021
Kommentare