ANLAGEVERMÖGEN

Als Teil der Aktiva wird das Anlagevermögen zusammen mit Umlaufvermögen, aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, aktiven latenten Steuern und dem aktiven Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung auf der linken Seite der Bilanz ausgewiesen. Am jeweiligen Bilanzstichtag umfasst es die Vermögensgegenstände, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen; darin unterscheidet es sich vom kurzfristigen Umlaufvermögen – bei der Zuordnung gibt es jedoch durchaus Grenzfälle: Im Baubereich können Maschinen beispielsweise – je nachdem, ob sie eher als Ware oder eher als Arbeitsmittel angeschafft wurden – sowohl dem Anlage- als auch dem Umlaufvermögen zugeordnet werden.

Was gehört zum Anlagevermögen?

Zum Anlagevermögen zählen:

  • immaterielle Vermögensgegenstände – wie beispielsweise Patente oder Lizenzen
  • Sachanlagen – wie beispielsweise Maschinen oder Grundstücke
  • Finanzanlagen – wie beispielsweise Aktien oder Anleihen