Das Wort Bilanz stammt vom lateinischen Wort für Waage („bilancia“) und stellt dementsprechend zum Bilanzstichtag eine gegliederte Gegenüberstellung der Vermögenswerte (Aktiva) und des Kapitals (Passiva) eines Unternehmens dar. Auf der linken Seite werden die Aktiva aufgeführt, auf der rechten die Passiva. Aus der Differenz von Aktiva und Passiva ergibt sich entweder der Bilanzgewinn oder Bilanzverlust, der beide Seiten der Bilanz ausgleicht.
Konkret enthält die Aktiva-Seite das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen und die aktive Rechnungsabgrenzung eines Unternehmens – die Passiva-Seite hingegen das Eigenkapital, das Fremdkapital und die passive Rechnungsabgrenzung. Alle Kaufmänner – und so auch jeder Baubetrieb – muss am Ende eines Geschäftsjahres (zum Bilanzstichtag) einen Jahresabschluss nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) abgeben, der unter anderem auch die Bilanz enthält. Die Gliederung der Bilanz ist im § 266 HGB geregelt.
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