PASSIVA

Unter Passiva verstehen wir die Summe des Kapitals, das dem Bauunternehmen zur Verfügung gestellt wurde. Typischerweise steht das Passiva auf der rechten Seite der Bilanz, der „Soll“-Seite. Auf der linken Seite der Bilanz, der „Haben“-Seite, stehen den Passiva die sogenannten Aktiva gegenüber.

Die Passiva unterteilen sich (gemäß § 266 des HGB) in Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsbegrenzungsposten und passive latente Steuern.