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DEBITOR
Im Rechnungswesen wird ein Schuldner aus Lieferungen und Leistungen auch als Debitor bezeichnet – im Gegensatz zum Kreditor, der seinerseits offene Forderungen aus bezogenen Waren oder Dienstleistungen gegenüber einem Unternehmen hat. Debitoren können natürliche Personen und Unternehmen, aber auch juristische Personen des öffentlichen Rechts sein.