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PASSIVA
Unter Passiva verstehen wir die Summe des Kapitals, das dem Bauunternehmen zur Verfügung gestellt wurde. Typischerweise steht das Passiva auf der rechten Seite der Bilanz, der „Soll“-Seite. Auf der linken Seite der Bilanz, der „Haben“-Seite, stehen den Passiva die sogenannten Aktiva gegenüber.
Die Passiva unterteilen sich (gemäß § 266 des HGB) in Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsbegrenzungsposten und passive latente Steuern.