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Buchhaltung im Baubetrieb: Kostenrechnung richtig aufbauen

Im ersten Teil unserer Serie haben wir gezeigt, wie Sie Ihr Bau-Rechnungswesen organisatorisch aufstellen und warum Kostenstellen eine zentrale Rolle spielen. Nun gehen wir einen Schritt weiter: In Teil 2 erfahren Sie, wie Sie die Kostenrechnung in Ihrem Baubetrieb richtig aufbauen – von der Kostenartenrechnung über die Kostenstellenrechnung bis hin zur Kostenträgerrechnung.

 


 

Inhaltsverzeichnis

Kostenartenrechnung im Baubetrieb

Kostenstellenrechnung – darum geht es!

Kostenträgerrechnung: Wer hat es verursacht?

Fazit

Tipp

 


 

Kostenartenrechnung im Baubetrieb

Die Kostenartenrechnung beantwortet die Frage: Welche Kosten sind wann in welcher Höhe im Betrieb entstanden?
Hierfür werden alle Kosten systematisch gesammelt und anhand von Rechnungen oder Buchhaltungsunterlagen erfasst. Eine klare Gliederung in Kostenarten – z. B. Material, Personal, Geräte, Fremdleistungen – sowie ein sinnvoller Kontenrahmen bilden die Grundlage.

Diese Struktur hilft Ihnen nicht nur bei der täglichen Buchhaltung, sondern auch bei Analysen, z. B. um Kostensteigerungen zu erkennen oder Einsparpotenziale aufzudecken. Man unterscheidet dabei zwischen Einzelkosten (direkt einem Projekt oder Produkt zuordenbar) und Gemeinkosten (nur indirekt zurechenbar).
Kleinere Bauunternehmen können die Gliederung vereinfachen und an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen, solange eine klare und konsistente Struktur gewährleistet ist.

 

 

Kostenstellenrechnung – darum geht es!

Die Kostenstellenrechnung beantwortet die Frage: Wo sind die Kosten angefallen?
Kostenstellen sind abgegrenzte Bereiche im Unternehmen, zum Beispiel Baustellen, Projekte, ein Bauhof oder interne Abteilungen. Direkt zuordenbare Kosten werden sofort auf die jeweilige Kostenstelle gebucht.

So können einzelne Projekte betriebswirtschaftlich bewertet oder mehrere Kostenstellen gruppiert betrachtet werden (z. B. Hochbau, Tiefbau, Straßenbau).


Gemeinkosten, die nicht direkt zuordenbar sind (z. B. Verwaltungskosten), werden mithilfe einer Umlage verteilt. Diese Verteilung erfolgt meist über den Betriebsabrechnungsbogen (BAB), der eine Übersicht liefert und die Kosten fair auf die jeweiligen Kostenstellen verteilt.

 

 

Kostenträgerrechnung: Wer hat es verursacht?

Die Kostenträgerrechnung klärt: Wofür sind die Kosten angefallen? Wer oder was hat sie verursacht?
Sie baut auf den Informationen aus der Kostenarten- und Kostenstellenrechnung auf.

  • Einzelkosten (z. B. Material, Löhne) werden direkt dem Kostenträger zugeordnet.
  • Gemeinkosten werden über Umlagen verteilt.

In der Baubranche ist der Kostenträger in der Regel das jeweilige Bauprojekt oder eine Baustelle. Bei komplexen Bauvorhaben kann man auch einzelne Bauabschnitte getrennt betrachten.
Neben der stückbezogenen Kostenträgerrechnung (z. B. bei Fertigbauteilen) kann in Bauunternehmen auch eine zeitbezogene Rechnung sinnvoll sein, um Kosten über bestimmte Bauphasen hinweg zu verfolgen.

 

 

Fazit

Die Kostenrechnung bildet das Fundament für ein belastbares und aussagekräftiges Bau-Rechnungswesen. Sie liefert Ihnen klare Antworten auf die Fragen, welche Kosten entstehen, wo sie anfallen und wer sie verursacht. Damit schaffen Sie eine sichere Grundlage für Kalkulation, Projektsteuerung und unternehmerische Entscheidungen.
Im nächsten Teil dieser Serie zeigen wir, wie Sie die Leistungs- und Ergebnisrechnung in Ihrem Baubetrieb einführen, um Ihr Rechnungswesen noch aussagekräftiger zu machen.

 


 

Tipp:

Vertiefen Sie Ihr Wissen und entdecken Sie praxisnahe Lösungen, die Ihren Baubetrieb weiterbringen. In den folgenden Empfehlungen finden Sie nützliche Inhalte und Materialien für Ihren Erfolg.

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