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Endlich verständlich – Rechnungswesen leicht gemacht (Teil 2)

In unserem ersten Teil haben wir zusammengefasst über die Organisation des Bau-Rechnungswesens berichtet und dargestellt, wie wichtig es dabei ist, in dem Zusammenhang das Grundgerüst für Ihre Kosten- und Leistungsrechnung aufzubauen.

In der betrieblichen Praxis muss dieses Grundgerüst nunmehr mit „Leben“ gefüllt und die kaufmännischen Prozesse und Abläufe darauf abgestimmt werden. Die Kosten- und Leistungsrechnung besteht, wie bereits erwähnt, aus den 3 Teilen:  Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung.

Kostenartenrechnung im Baubetrieb

Für die Kostenartenrechnung (welche Kosten sind wann in welcher Höhe im Betrieb entstanden?) bedeutet das z. B. die Sammlung und Auflistung aller im Unternehmen anfallenden Kosten anhand von Rechnungen bzw. Unterlagen aus der Buchhaltung. Für eine geordnete Gliederung und Zuordnung helfen dabei definierte Kostenarten und der gewählte Kontenrahmen für die Finanzbuchhaltung. Die sinnvolle Auswahl und Gruppierung der Kosten in Kostenarten bildet zudem die Basis für spätere Analysen wie z. B. zur Feststellung von Kostensteigerungen und Einsparungspotenzialen innerhalb der jeweiligen Kostenarten. Hier sprechen wir in erster Linie von Einzel- und Gemeinkosten. Kleinere Bauunternehmen und Handwerker können bei der Gliederung Ihrer Kostenarten oft eine vereinfachte und auf Ihre Bedürfnisse angepasste Form wählen, die nicht zu sehr in Tiefe gehen muss.

Kostenstellenrechnung – darum geht es!

Eine ähnliche Vorgehensweise bedarf es auch für die Kostenstellenrechnung (Wo sind die Kosten angefallen?). Kostenstellen stellen klar abgegrenzte Bereiche im Unternehmen dar, wo Kosten anfallen, z. B. eine Baustelle, ein Projekt etc. Direkt zuordenbare Kosten werden unter der jeweiligen Kostenstelle erfasst. So kann jede einzelne Kostenstelle (z. B. Baustelle) separat betriebswirtschaftlich betrachtet und bewertet werden. Es können auch mehrere bzw. alle Kostenstellen gruppiert, nach Sparten (Hochbau, Tiefbau, Straßenbau etc.) selektiert betrachtet werden. Gemeinkosten, also Kosten die nicht eindeutig einer Kostenstelle, Baustelle oder einem Produkt zugeordnet werden können, werden auf die Kostenstellen verteilt. Hier spricht man auch von der sog. Umlage. Die Gemeinkosten kommen aus der Zuordnung der Kostenartenrechnung. Die Verteilung der Gemeinkosten wird im Detail im sog. Betriebsabrechnungsbogen (BAB) betrachtet und angepasst.

Kostenträgerrechnung: Wer hat es verursacht?

Die Kostenarten- und Kostenstellenrechnung bilden die Grundlage für die sog. Kostenträgerrechnung (Wofür sind die Kosten angefallen? Wer oder was hat die Kosten verursacht?) ein. Hier werden die Kosten Ihren Trägern, also Erzeugnissen, Leistungen, Baustellen etc. zugeteilt und erfasst. Die in der Kostenartenrechnung definierten Einzelkosten können hier direkt den Kostenträgern zugeordnet werden. In der Baubranche wird die Kostenstelle (Baustelle mit einem Bauabschnitt oder Gebäude) meist zugleich auch als Kostenträger gesehen, da es alleine bereits ein Erzeugnis und eine Leistung darstellt. Bei Bauvorhaben mit mehreren Abschnitten und Gebäuden kann auch eine Einzel- oder Gesamtberechnung in Erwägung gezogen werden. Die Kostenträgerrechnung kann z. B. in der Industrie stückbezogen (Kostenträgerstückrechnung) bzw. generell auch zeitbezogen (Kostenträgerzeitrechnung) aufgebaut sein.

Die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung komplettieren den Teil der Kostenrechnung in der Kosten- und Leistungsrechnung.

Mit der Leistungs- und Ergebnisrechnung befassen wir uns in unserem nächsten Blogbeitrag der Reihe Buchhaltung im Baubetrieb.

Haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns und hinterlassen sie einen Kommentar.

Gepostet von BRZ Redaktion
Januar 28, 2020

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