Energiepreispauschale 300 Euro: Anspruch, Auszahlung & Steuer
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BRZ Deutschland 14.12.2021
Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird der klassische „gelbe Zettel“ Schritt für Schritt abgelöst. Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu verringern und die Krankmeldungen digital abzuwickeln. Grundlage dafür sind das „Dritte Bürokratieentlastungsgesetz“ und das „Siebte Gesetz zur Änderung des SGB IV“, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für den digitalen Abruf von Arbeitsunfähigkeitszeiten geschaffen haben.
Das Verfahren wird in drei Phasen eingeführt – von der Anbindung der Arztpraxen bis zum verpflichtenden Datenaustausch zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die eAU?
Phase 1 – Einführung in Arztpraxen
Phase 2 – Pilotierungsphase für Arbeitgeber
Phase 3 – Verpflichtender Datenaustausch ab 01.07.2022
Praktische Tipps für Unternehmen
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt künftig den bisherigen Papierbeleg für Krankmeldungen. Arbeitgeber können die Daten zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Beschäftigten direkt digital bei den Krankenkassen abrufen. Dies betrifft ausschließlich die Arbeitsunfähigkeitszeiten, nicht aber die Lohnfortzahlung oder Erstattungen nach dem Umlageverfahren (U1).
Seit dem 01. Oktober 2021 können Arztpraxen Krankmeldungen digital an die Krankenkassen übermitteln. Es gab jedoch eine Übergangsfrist bis Ende 2021, da nicht alle Praxen technisch sofort in der Lage waren, die eAU zu versenden.
Vom 01. Januar bis 30. Juni 2022 konnten Arbeitgeber erstmals auf die von den Krankenkassen bereitgestellten Daten zugreifen, sofern ihre Lohn- oder HR-Software den Abruf unterstützte.
Diese Testphase sollte Unternehmen ermöglichen, interne Prozesse zu prüfen und anzupassen. Auch Softwareanbieter konnten Rückmeldungen der Praxis nutzen, um ihre Systeme zu optimieren.
Seit dem 01. Juli 2022 ist der elektronische Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen verpflichtend. Arbeitgeber müssen die Krankmeldungen ihrer Beschäftigten nun digital abrufen, anstatt sie auf Papier vorgelegt zu bekommen.
Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre eingesetzte Software den Abruf der eAU-Daten unterstützt und Prozesse entsprechend angepasst sind.
Die Einführung der eAU ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Digitalisierung und Bürokratieabbau in Unternehmen. Arbeitgeber sollten prüfen, ob ihre Systeme und Prozesse bereit sind, um Krankmeldungen rechtssicher und effizient digital abzurufen. Wer rechtzeitig umstellt, spart langfristig Zeit und reduziert Verwaltungsaufwand.
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Quellen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – eAU
Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) – Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (BEG III)
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