Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) um neue Regelungen erweitert. Während es bislang nur vier Rückmeldegründe gab, wird die Anzahl auf insgesamt neun erhöht. Welche zusätzlichen Rückmeldegründe eingeführt wurden und was diese Veränderungen bedeuten, lesen Sie hier.
Neue Rückmeldegründe ab 1. Januar 2025:
Übermittlung der Zeiten in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen:
- Die Zeiten, die eine Person in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung verbringt, werden an den Arbeitgeber übermittelt
- Die tatsächliche Aufenthaltsdauer in diesen Einrichtungen wird jedoch nicht proaktiv nachgemeldet
Teilstationäre Krankenhausaufenthalte:
- Bei teilstationären Krankenhausaufenthalten wird dem Arbeitgeber nur der Meldegrund übermittelt
- Es werden keine weiteren Details über den Aufenthalt, wie z. B. die genaue Dauer oder die Behandlung, bereitgestellt
Korrektur von fehlerhaften Angaben durch Krankenkassen:
- Wenn die Krankenkasse objektiv falsche Angaben von der Arztpraxis oder anderen Stellen erhält, wird dem Arbeitgeber die Rückmeldung „In Prüfung“ übermittelt
- Sobald die korrekten Daten innerhalb von 28 Tagen vorliegen, übermittelt die Krankenkasse die aktualisierten Informationen an den Arbeitgeber, ohne dass eine erneute Anfrage erforderlich ist
Privatärztliche oder ausländische AU-Nachweise:
- Bei privatärztlich ausgestellten oder ausländischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ist es nicht möglich, die AU-Daten per eAU an den Arbeitgeber zu übermitteln
Krankenkassenwechsel während einer AU:
- Wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung während eines Krankenkassenwechsels vom Arbeitgeber angefordert wird, erhält der Arbeitgeber von der neuen Krankenkasse die Rückmeldung „Weiterleitungsverfahren“
- Sollte die neue Krankenkasse die AU-Daten nicht vorliegen haben, werden entsprechende Anfragen weiterhin an die bisherige Krankenkasse weitergeleitet
Übersicht aller möglichen Rückmeldegründe durch die Krankenkasse ab dem 01.01.2025:
1 = Krankenkasse nicht zuständig
2 = Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
3 = vollstationäre Krankenhausbehandlung
4 = Nachweis liegt nicht vor
5 = Reha/Vorsorge
6 = Teilstationäre Krankenhausbehandlung
7 = In Prüfung
8 = Anderer AU-Nachweis
9 = Weiterleitungsverfahren nach § 304 SGB V (Weiterleitung bei Kassenwechsel)
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