Der gesetzliche Mindestlohn steigt im Jahr 2022 in zwei Schritten. Zum 01.01.2022 wird der Mindestlohn auf 9,82 € erhöht. Im Juli wird er noch einmal auf 10,45 € angepasst. Laut Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung soll der Mindestlohn zukünftig auf 12,00 € steigen.
Eine sogenannte Mindestlohn-Kommission prüft alle zwei Jahre ohne politische Einflüsse, ob Mindestlohnanpassungen notwendig sind. Zur Kommission zählen neben dem Vorsitz jeweils drei Repräsentierende der Arbeitgeber und der Gewerkschaften sowie zwei beratende WissenschaftlerInnen.
Der Mindestlohn ist für alle volljährigen Arbeitnehmenden verpflichtend.
Gegenstand ist der allgemeine Mindestlohn.
In den Branchen mit Tarifvertrag wird der Mindestlohn unabhängig vereinbart und muss über dieser Untergrenze liegen.
Im Bauhauptgewerbe bleibt daher der seit 01.01.2021 geltende Mindestlohn gültig:
Deutschland, alte Bundesländer
Deutschland, neue Bundesländer
Land Berlin
Minijobber
Die Minijob-Grenze soll auf 520,00 € steigen. Ob diese Grenze von 450,00 € im Jahr 2022 angehoben wird, steht noch aus.
In anderen Branchen des Baunebengewerbes werden die Mindestlöhne 2022 angepasst. BRZ wird Kunden hierzu rechtzeitig informieren.
Tipp: Einzelheiten zu den Mindestlohnregelungen im Baugewerbe und zu den Besonderheiten der Lohnabrechnung im Baubetrieb erfahren Sie auch in den Baulohn-Kursen der BRZ-Akademie. (Zum BRZ-Schulungsangebot hier klicken)
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