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Die allgemeine wirtschaftliche Situation, steigende Materialpreise und sinkende Auftragsbestände können dazu führen, dass einige Baubetriebe auch nach dem 31.3.2024 Kurzarbeit in Anspruch nehmen müssen, um die schwierige Zeit zu überbrücken. Dabei sind wichtige Unterschiede im Vergleich zum Saisonkurzarbeitergeld zu beachten, denn der Winter endet laut Gesetz am 31. März. 

Zusammen mit dem Landesverband Bayerischer Bauinnungen (LBB) möchten wir Sie auf die wichtigsten Eckpunkte zum „Sommer-Kug“ hinweisen: 

  1. Informieren Sie im ersten Schritt Ihre zuständige Agentur für Arbeit außerhalb der Schlechtwetterzeit (01.04.- 30.11.) darüber, dass in Ihrem Betrieb oder einer Betriebsabteilung Kurzarbeit notwendig ist – mit der „Anzeige eines Arbeitsausfalls“. Diese Anzeige muss schriftlich in dem Monat bei der Agentur für Arbeit eingehen, in dem die Kurzarbeit beginnt. Zuständig ist die Agentur für Arbeit am Betriebssitz.

  2. Im zweiten Schritt ist ein schriftlicher Kug-Antrag bei der zuständigen Bundesagentur zu stellen. Dieser kann in Papierform, als Fax oder digital erfolgen. Eine telefonische Anzeige erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht. Das Kurzarbeitergeld wird frühestens von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Bundesagentur für Arbeit eingegangen ist. Dies gilt auch dann, wenn die Anzeige aus einem entschuldbaren Grund nicht rechtzeitig eingegangen ist.

  3. Mindestens 1/3 der Arbeitnehmer müssen einen Entgeltausfall von mehr als 10 % haben. Wir empfehlen immer, einen Vorab-Kontakt mit der zuständigen BA, um die Voraussetzungen im Voraus prüfen zu lassen.

  4. Für Ihre gewerblichen Arbeitnehmer kann das „Sommer-Kug“ formlos angeordnet werden.

  5. Bei den kaufmännischen und technischen Angestellten muss das Kug generell angekündigt werden. Dafür wird in der Regel eine Betriebsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat abgeschlossen. Wenn es in Ihrem Unternehmen keinen Betriebsrat gibt, muss der Arbeitgeber eine Einverständniserklärung aller von Kurzarbeit betroffenen kaufmännischen und technischen Beschäftigten einholen. Achtung: Ist die Zustimmung zu Kurzarbeit bereits im Arbeitsvertrag vereinbart, kann der Arbeitgeber Kurzarbeit ohne eine gesonderte Einverständniserklärung auch bei seinen kaufmännischen und technischen Angestellten anordnen.

  6. Die Beiträge zur Sozialversicherung für „Sommer-Kug“ trägt zu 100 % der Arbeitgeber. 
    Ausnahme: Dem Arbeitgeber werden für den jeweiligen Kalendermonat 50 Prozent der von ihm während des Bezugs von Kug allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung in pauschalierter Form erstattet, wenn Beschäftigte an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen, die die Anspruchsvoraussetzungen nach § 106a erfüllt. Bitte unbedingt mit der zuständigen Bundesagentur für Arbeit klären. Diese Regelung ist allerdings vorerst bis zum 31.07.2024 befristet.

Bei weiteren Fragen zum Thema „Sommer-Kug“ wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bundesagentur für Arbeit. 

Tipp: Informieren Sie sich in den Online-Fach-Schulungen „Baulohn kompakt“ aus erster Hand und bringen Sie Ihr Wissen einfach auf den aktuellen Stand. Jetzt Termin auswählen und gleich buchen. Eventuelle Fragen können mit den Referenten direkt im Termin geklärt werden.  

Warum Sommer-Kug wichtig ist:

  1. Stabilität der Arbeitskräfte: Durch die Verlängerung des Saison-Kurzarbeitergeldes können Unternehmen ihre spezialisierten Fachkräfte halten.

  2. Vermeidung von Entlassungen: Wenn Unternehmen keine finanzielle Unterstützung haben, um ihre Mitarbeiter während der ruhigeren Perioden zu halten, neigen sie dazu, Personal zu entlassen. Das kann die Produktivität und Effizienz der Bauprojekte beeinträchtigen.

  3. Flexibilität und Planbarkeit: Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes gibt den Unternehmen eine gewisse Planungssicherheit beim Ressourceneinsatz in Bauprojekten.

  4. Wirtschaftliche Stabilität: Wenn Unternehmen gezwungen sind, Mitarbeiter zu entlassen, kann dies zu einem Rückgang der allgemeinen Wirtschaftstätigkeit führen. Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes hilft, Arbeitsplätze zu erhalten und trägt so zur Stabilität der gesamten Wirtschaft bei.
Gepostet von BRZ Redaktion
März 23, 2024

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