Interview: Baulohnabrechnung fällig und keiner da?
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BRZ Deutschland 27.1.2025
Die Regelungen zu Wegezeitentschädigungen und Verpflegungsmehraufwendungen sind für Baubetriebe und Beschäftigte im Bauhauptgewerbe besonders wichtig. 2024 wurden die Beträge für Wegezeitentschädigungen bei täglicher Heimfahrt angepasst. Die ursprünglich geplanten Erhöhungen der steuerfreien Verpflegungspauschalen hingegen wurden nicht umgesetzt. In diesem Beitrag erfahren Sie die aktuellen Werte, die relevanten Grundlagen und praktische Hinweise zur Anwendung.
Inhaltsverzeichnis
Wegezeitentschädigung Bauhauptgewerbe: Neue Sätze 2024
Wichtige Grundlagen zur Wegezeitentschädigung
Steuerfreie Verpflegungsmehraufwendungen: Keine Anpassung 2024
Fazit: Was Baubetriebe jetzt beachten sollten
Die Wegezeitentschädigungen für Baustellen mit täglicher Heimfahrt wurden 2024 angepasst:
Diese Anpassungen gelten bundesweit und betreffen alle Baubetriebe, die unter den BRTV-Bau fallen.
Die geplanten Erhöhungen der steuerfreien Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen wurden nicht umgesetzt. Daher gelten weiterhin folgende Werte:
Baubetriebe sollten die angepassten Wegezeitentschädigungen ab 2024 in ihre Lohnabrechnungssysteme übernehmen und sicherstellen, dass die Berechnungen korrekt erfolgen. Gleichzeitig bleibt es bei den bisherigen Verpflegungspauschalen, sodass hier keine Umstellungen erforderlich sind. Mit einer sorgfältigen Dokumentation und dem Einsatz von Routenplanern lassen sich Missverständnisse vermeiden und die Abrechnung bleibt rechtssicher.
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