AKTIVA

Unter Aktiva verstehen wir die Summe des Vermögens, das in einem Bauunternehmen zur Verfügung steht. Es steht typischerweise in der Bilanz auf der linken Seite – der „Haben“-Seite. Auf der rechten Seite der Bilanz, der „Soll“-Seite, stehen den Aktiva die sogenannten Passiva gegenüber.

Die Aktiva unterteilen sich (gemäß § 266 des HGB) in Anlagevermögen, Umlaufvermögen, aktive Rechnungsabgrenzungsposten, aktive latente Steuern und den aktiven Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.