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Nach den ersten zwei Tarifanpassungen im November 2021 und im April 2022, folgt ein Jahr später die dritte und damit letzte Stufe der Tarifanpassungen des letzten vereinbarten Tarifpaketes im Bauhauptgewerbes. Damit können sich Beschäftigte im 2. Quartal über mehr Geld freuen.

Die Anpassung für April 2023 im Überblick:

  • Entgelterhöhung West + 2,00 %
  • Entgelterhöhung Ost + 2,70 %
  • Ausbildungsvergütungen West + 15,00 € (1. Ausbildungsjahr)
  • Ausbildungsvergütungen Ost + 25,00 € (1. Ausbildungsjahr) und + 35,00 € (2. – 4. Ausbildungsjahr)

Insgesamt hat der aktuelle Tarifvertrag eine Mindestlaufzeit von 33 Monaten und endet am 31. März 2024.

Wie bereits im Beitrag von März 2022 berichtet, dient die Lohnerhöhung als Ausgleich zum Wegfall der Wegezeitenentschädigung von 0,5 % des Stundenlohns bzw. Gehalts. Was für die Wegezeitentschädigung ab 2023 gilt, erfahren Sie im Blogbeitrag Neuregelung der Wegezeitentschädigung in Baubetrieben ab 01.01.2023.

Im Mai 2023 steht dann noch eine Einmalzahlung von 450 Euro für Baubeschäftigte (gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Poliere) im Tarifgebiet West auf dem Plan.

Tipp: Den Baulohn optimal meistern – mit den Online- und Präsenz-Kursen der BRZ-Akademie bleiben Sie in Sachen Baulohn immer auf dem Laufenden. Hier mehr zum BRZ-Schulungsprogramm Schwerpunkt Baulohn erfahren.

Gepostet von BRZ Deutschland
Dezember 28, 2022

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