Seit 1. April 2024 gilt der neue Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe. In diesem werden in drei Stufen Entgelterhöhungen umgesetzt.
Zu beachten ist, dass der April 2024 ein sogenannter Nullmonat ist. Das bedeutet, dass der Tarifvertrag zwar ab April 2024 wirksam ist, die festgelegten Entgelterhöhungen aber erst ab Mai 2024 erfolgen.
Mehr Informationen zu den Tarifverhandlungen können Sie hier nachlesen.
Hier sind die aktuellen Tariflöhne und -gehälter sowie die Ausbildungsvergütungen im gewerblichen und kaufmännischen/technischen Bereich – jeweils für Ost, West und Berlin. Oder laden Sie alle Tariftabellen kostenlos als PDF herunter.
Tariflöhne – West
Ausbildungsvergütungen – kaufmännischer/technischer Bereich
Alle Tabellen der aktuellen Tariflöhne, Tarifgehälter und Ausbildungsvergütungen stehen Ihnen auch zum Download bereit. Einfach das untenstehende Formular ausfüllen.
Bitte beachten Sie die ab 1. Januar 2024 geltende gesetzliche Änderung zum Mindestlohn und der Geringfügigkeitsgrenze. Des Weiteren gelten ebenfalls ab dem 1. Januar 2024 neue Pauschalen für die steuerfreien Verpflegungsmehraufwendungen und Beiträge für die Wegezeitentschädigung.
Eine Übersicht der Lohngruppen im Bau finden Sie hier:
Lohngruppe 2/2a/2b: | Fachwerker/Maschinisten/Kraftfahrer |
Lohngruppe 3/3a: | Facharbeiter/Baugeräteführer/Berufskraftfahrer |
Lohngruppe 4: | Spezialfacharbeiter/Baumaschinenführer |
Lohngruppe 5: | Vorarbeiter/Baumaschinen-Vorarbeiter |
Lohngruppe 6: | Werkpolier/Baumaschinen-Fachmeister |