Zum 01. Januar 2019 ist die zweite Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes in Kraft getreten. Diese regelt eine Zuschusspflicht des Arbeitgebers bei Entgeltumwandlungen, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Vor dem 01. Januar 2019 bestehende Vereinbarungen sind ...