Neuregelung der Wegezeitentschädigung in Baubetrieben ab 01.01.2023
Der bisherige Zuschlag von 0,5 % auf den Tariflohn entfällt ab 01.01.2023. Stattdessen gelten folgende neue Regelungen: Baustellen mit täglicher Rückkehr in die Wohnung (§ 7 Nr. 3.2 BRTV): Arbeitnehmende,…