Der Anspruch auf eine Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von Euro 300,– entsteht am 1.9.2022. Steht der Arbeitnehmende in einem ersten Dienstverhältnis, erfolgt die Auszahlung durch den Arbeitgeber. ...
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Der Anspruch auf eine Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von Euro 300,– entsteht am 1.9.2022. Steht der Arbeitnehmende in einem ersten Dienstverhältnis, erfolgt die Auszahlung durch den Arbeitgeber. ...
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